Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme zur „SVN-Aktion Vogelfutterhaus“ vom Förderverein NaU e.V., nachfolgend Veranstalter genannt, ist nicht gebührenpflichtig und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Aktion
Die Dauer der Aktion erstreckt sich vom 26. März 2025, 0Uhr bis zum 11. Mai 2025, 24Uhr.
Die Veröffentlichung des Gewinners findet am 18. Mai 2025 auf unseren Social-Media-Seiten, der Aktionsseite und in unserer SVN-Gruppe statt.

Teilnahme
Um an der „SVN-Aktion Vogelfutterhaus“ teilzunehmen, ist es notwendig Gruppenmitglied der SVN-Gruppe zu sein und hierüber einen Einkauf (Höhe der Einkaufssumme irrelevant) bis spätestens 11. Mai 2025 zu tätigen.

Neue Beitrittsanfrage zur SVN-Gruppe werden durch die Administratoren genehmigt/abgelehnt. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn auf die Privatnachricht eines SVN-Administrators positiv reagiert wird. In dieser Nachricht wird darauf hingewiesen, dass Angebote rund um Haus, Garten, Tierwelt und Kinderbedarfe erlaubt, aber Angebote bzgl. Alkohol, Aktien und dergleichen verboten sind. Zuwiderhandlung wird mit einem Ausschluss der Gruppe geahndet.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich.

Unter allen Teilnehmern wird ein Paket, bestehend aus Vogelfutterhaus und Vogelfutter, an an Gruppenmitglied verschenkt. Es ist strengstens untersagt, mehrere Telefonnummern oder erfundene Namen zur Teilnahme zu nutzen. Die Voraussetzung zur Verschenkung des Vogelfutterhaus-Sets ist die Mindestmitgliederzahl von 100 in der SVN-Gruppe.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder des Veranstalters beschränkt und nicht von einer Spende (egal welcher Form) abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt an der Aktion sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Aktion beteiligte Personen und Vorstände des Förderverein NaU e.V. sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Förderverein NaU e.V. vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang oder Durchführung der Aktion, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion.

Verlosung, Benachrichtigung und Übermittlung der Verlosung
Inhalt des Vogelfutterhaus-Sets dieser Aktion:
großes Vogelfutterhaus (ohne Standfus), 2kg Vogelfutter selbst gemischt durch den Förderverein NaU e.V.
Eventuelle Versandkosten trägt der Förderverein NaU e.V., Abholung des Gewinners ist bei der Vereinsadresse des NaU e.V. nach vorheriger Rücksprache möglich.

Die Ermittlung des „Vogelfutterhaus“-Eigentümers erfolgt am 18. Mai 2025 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Auswahl unter allen Teilnehmern (Gruppenmitglied + getätigter Einkauf).

Der Eigentümer wird über unsere Social-Media-Kanäle, die SVN-Gruppe und über unsere Homepage bekannt gegeben.

Die Aushändigung des Vogelfutter-Sets erfolgt ausschließlich an den Eigentümer oder an den gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Vogelfutterhaus-Paketes anfallende Kosten übernimmt der Förderverein NaU e.V. Mit der Inanspruchnahme des „Vogelfutterhaus-Pakets“ verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Eigentümers. Für eine etwaige Versteuerung des „Vogelfutterhaus-Pakets“ ist der Eigentümer selbst verantwortlich.

Meldet sich der Eigentümer nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann das „Vogelfutterhaus-Paket“ auf einen anderen Teilnehmer oder unserer Spenden- und Versteigerungsgruppe für Naturschützer übertragen und versteigert werden.

Beendigung der Aktion
Der Förderverein NaU e.V. behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden, aber auch, wenn die Mindestmitgliederzahl von 100 in der SVN-Gruppe bis 11. Mai 2025 nicht erreicht wurde.

Datenschutz
Für die Teilnahme an der Verlosung ist die Angabe von persönlichen Daten (Name und Adresse für den eventuellen Versand – wenn ein Alias angegeben wurde, muss der reale Name bekannt gegeben werden) notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Alter wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Der Eigentümer des „Vogelfutter-Pakets“ erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe der Aktion auf der Webseite des Förderverein NaU e.V. und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Die Teilnehmer können ihre erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich des Förderverein NaU e.V. angegebenen Kontaktdaten zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook / Instagram und wird in keiner Weise von Facebook / Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Aktion sind an den Förderverein NaU e.V. zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Homepage des Förderverein NaU e.V..

Die Aktion des Förderverein NaU e.V. unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Freude und Erfolg wünscht das Team vom Förderverein NaU e.V.